Zum Jahreswechsel haben wir Neuigkeiten für alle AdZS der RZSO Sarganserland;
Der Jahresplan für das kommende Jahr steht bereit! Ihr findet die gesamte Jahresplanung übersichtlich in unserem Jahresplan / Termine -Bereich. Ebenso ist dieser als Download verfügbar.
Diese Planung gibt euch einen ersten Einblick über die kommenden Diensttermine. Die offiziellen Aufgebote, mit allen notwendigen Details, werden euch mindestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Dienst zugeschickt.
Hiermit möchten wir euch erneut an folgendes erinnern;
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG
Art. 45 Aufgebot zur Ausbildung Abs. 4
Gesuche um Verschiebung/Dispensation von Dienstleistungen sind an die aufbietende Stelle zu richten.
Verordnung über den Zivilschutz, ZSV
Art. 36 Verschiebung von Ausbildungsdiensten
1 Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein
schriftliches Gesuch um Verschiebung einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf
Verschiebung von Ausbildungsdiensten besteht nicht.
2 Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch.
3 Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.