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Zum Jahreswechsel haben wir  Neuigkeiten für alle AdZS der RZSO Sarganserland;

Der Jahresplan für das kommende Jahr steht bereit! Ihr findet die gesamte Jahresplanung übersichtlich in unserem Jahresplan / Termine -Bereich. Ebenso ist dieser als Download verfügbar.

Diese Planung gibt euch einen ersten Einblick über die kommenden Diensttermine. Die offiziellen Aufgebote, mit allen notwendigen Details, werden euch mindestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Dienst zugeschickt.

 

Hiermit möchten wir euch erneut an folgendes erinnern;

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG

Art. 45 Aufgebot zur Ausbildung Abs. 4

Gesuche um Verschiebung/Dispensation von Dienstleistungen sind an die aufbietende Stelle zu richten.

Verordnung über den Zivilschutz, ZSV

Art. 36 Verschiebung von Ausbildungsdiensten

1 Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein
   schriftliches Gesuch um Verschiebung einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf
   Verschiebung von Ausbildungsdiensten besteht nicht.

2 Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch.

3 Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.

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Die Pioniere der RSZO Sarganserland sanierten einen Bergweg oberhalb von Murgsee und in Mels nimmt das Nordostschweizer Schwingfest dank Hilfe der RZSO Sarganserland Form an.

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Jörg Baumgartner übergibt nach 44 Jahren das Kommando an Thomas Märki. Die Amtsübergabe fand Anfangs August 2021 statt.

Zeitungsausschnitt Sarganserländer

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Die RZSO Sarganserland hat Ende Januar ihren zweiten Corona-Einsatz beendet. Der Sarganserländer hat mit Angehörigen der RZSO gesprochen.

 

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Aufgrund der aktuellen Lage werden sämtliche geplante Weiterbildungskurse und Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft bis Ende August 2020 nicht stattfinden.

Die Alarmbereitschaft besteht weiterhin für jeden Zivilschutzpflichtigen. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, per Telefon, Brief oder durch einen Alarm über die Notrufzentrale, aufgeboten zu werden. Informieren Sie bitte umgehend Ihren Arbeitgeber über diese Weisung. Mitte Juli wird die Führung der RZSO Sarganserland über das weitere Vorgehen beraten und Sie dementsprechend informieren.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns über die Webseite oder via E-Mail.

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Die Schutzdienstpflichtigen können für Einsätze aufgeboten werden

Auf Bundesebene bietet der Bundesrat in folgenden Situationen auf:

  • bei Katastrophen und in Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen
  • bei Katastrophen und in Notlagen im grenznahen Ausland
  • im Falle bewaffneter Konflikte

Die Kantone regeln das Verfahren für Aufgebote zu folgenden Einsätzen:

  • bei Katastrophen und in Notlagen, die das Kantonsgebiet, andere Kantone oder das grenznahe Ausland betreffen
  • für Instandstellungsarbeiten (grundsätzlich höchstens 21 Tage pro Jahr)

Für das Sarganserland haben die Gemeindepräsidenten zusammen mit dem Regionalen Führungsstab beschlossen alle Elemente des Zivilschutzes in den Alarmzustand zu versetzen.

Die RZSO Sarganserland befindet sich somit in Alarmbereitschaft. Dies bedeutet, dass Sie als Angehöriger des Zivilschutzes über die Alarmierung der KNZ (Kantonale Notrufzentrale) aufgeboten werden können.

Sie erhalten diesen Brief, weil Sie bei der Alarmierung aufgeschaltet sind, was für Sie bedeuten kann, dass Sie in absehbarer Zeit einrücken müssen.

Folgendes Vorgehen gilt zu beachten:

  • Informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber, dass Sie in Alarmbereitschaft sind
  • Wenn die Alarmierung ausgelöst wird sehen Sie auf dem Display folgende Nummer: +41 848 325 276. Ist dies der Fall => Abnehmen und zuhören
  • Ein Band wird Ihnen alle nötigen Informationen angeben, welche Sie dann unverzüglich zu befolgen haben

Für weitere Fragen wählen Sie bitte die Rufnummer 081 723 89 40 an.

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Medienmitteilung Regionale Führungsstäbe Pizol und Walensee

Die Regionalen Führungsstäbe Pizol und Walensee haben am Samstag gemeinsam die Vorbereitungsarbeiten aufgenommen, um die Gemeinden im Bereich Coronavirus zu unterstützen. Im Zentrum steht dabei die Nachbarschaftshilfe.

Mit frühzeitigen Informationen soll die Bevölkerung im Sarganserland in der schwierigen Situation rund um den Coronavirus unterstützt werden. Die Führungsstäbe Pizol und Walensee wollen damit Vertrauen schaffen. Die Verantwortlichen sind bestrebt, die Einwohnerinnen und Einwohner der Region regelmässig zu informieren. Erste Priorität hat im Moment die Nachbarschaftshilfe. Diese bewirkt viel und kann an den meisten Orten angewandt werden. Nachbarschaftshilfe soll in der direkten Nachbarschaft und in den Quartieren angewandt werden. In dringenden medizinischen Situationen sind die Ärzte, Apotheken oder Notfallorganisationen Ansprechpartner. Weitere Unterstützungen können die Wohngemeinden bieten.
Jede Gemeinde im Sarganserland hat dafür eine Hotline eingerichtet. Hier werden auch Freiwillige für die Nachbarschaftshilfe erfasst. Diese Personen können beispielsweise beim Einkaufen für ältere Personen eingesetzt werden. In der momentanen Phase des Coronavirus hat diese Art von Unterstützung einen hohen Stellenwert. Hier kann den betroffenen Menschen geholfen und das Ansteckungsrisiko mit den entsprechenden Massnahmen tief gehalten werden. Freiwillige können sich bei ihren Gemeinden melden und werden auf einer Liste erfasst. Dies können zum Beispiel auch ehemalige Gemeindemitarbeiter sein. Nicht angesprochen sind dabei Personen aus dem Gesundheitsbereich (oder entsprechenden Vereinen wie Samariter usw.). Melden können sich auch Personen, welche Unterstützung benötigen.

Weisungen der Behörden beachten
Bei Erkrankungen ist die Selbst-Quarantäne ein wirksames Mittel. Der Regionale Führungsstab empfiehlt dringend, keine Senioren-Treffen zu veranstalten oder besuchen und auch andere Anlässe und Menschenansammlungen zu meiden. Die Bevölkerung wird gebeten, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und etwa bei Krankheitssymptomen nicht unter die Leute zu gehen. Die Eltern von schulpflichtigen Kindern sind gebeten, die Anweisungen der Schulbehörden zu befolgen. Wie der Kanton St. Gallen beschlossen hat, werden die Schulen Betreuungsangebote machen.
Weitere Informationen sind beim Kanton St. Gallen unter: www.sg.ch/coronavius oder beim Bundesamt für Gesundheit auf der Infoline 058 463 00 00 (24 Stunden) erhältlich. Die Hotlines der Gemeinden sind ab Dienstag, 17. März 2020, zu Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen erreichbar. Die Gemeinden machen weiter darauf aufmerksam, die Rathäuser nicht unnötig aufzusuchen. Die Geschäfte mit der Gemeinde sollen möglichst per Telefon erledigt werden. Unterlagen können in die entsprechenden Briefkästen der Gemeinde eingeworfen werden.

Hotline der Gemeinden:

Quarten: 081 720 33 33
Walenstadt: 081 720 25 37
Flums: 081 734 05 20
Mels: 081 725 30 27
Sargans: 081 725 56 41
Vilters-Wangs: 081 725 37 24
Bad Ragaz: 081 303 49 49
Pfäfers: 081 300 42 38

Informationen sind auch auf der Webseite des Zivilschutzes: www.rzso-sarganserland.ch erhältlich

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Medienmitteilung Regionale Führungsstäbe Pizol und Walensee

Unter Nachbarschaftshilfe wird die Unterstützung von Menschen in der näheren Umgebung oder dem Quartier verstanden. Die jüngeren Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, den von Corona betroffenen Menschen zu helfen. Ältere Menschen und auch Menschen mit Vorerkrankungen sollten möglichst zu Hause bleiben. Einkäufe oder andere Besorgungen können so nicht getätigt werden. Hier können Freiwillige einspringen. Dabei sind die Hygienemassnahmen zu beachten. Die Betroffenen können das Geld mit der Einkaufsliste in den Briefkasten legen, die Helfer deponieren die Einkäufe vor die Türe und legen das Rückgeld wieder in den Briefkasten.

Wer Unterstützung benötigt, kann dies via Hotline der einzelnen Gemeinde (zu den Bürozeiten) melden, ebenso können sich Personen bei der Hotline melden, welche Hilfe leisten wollen Hier können Menschen, die helfen wollen, mit jenen zusammengebracht werden, die Hilfe brauchen. Neben der Hilfe beim Einkaufen kann es auch Unterstützung bei der Bestellung in Online-Shops sein. Unterstützung kann Personen in der Umgebung angeboten werden, welche zu der Risikogruppe gehören. Diese Menschen können telefonisch kontaktiert werden werden.  Alle Personen der Risikogruppen (über 65jährig, Menschen mit Vorerkrankungen) sollen es vermeiden, sich unnötig in der Öffentlichkeit aufzuhalten. Es wird auch empfohlen, nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und keine Veranstaltungen zu besuchen. Auch die Sozialen Medien eignen sich, um Hilfe anzubieten.

Die Personen, welche Unterstützung oder Nachbarschaftshilfe anbieten, sollen unbedingt auf den Eigenschutz achten. Die Empfehlungen zur Hygiene sind dringend einzuhalten.

Nachbarschaftshilfe ist ein wirksames Mittel, welche auch die Solidarität in der Region Sarganserland fördert!

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Wir freuen uns sehr, Ihnen nun endlich unseren neuen Webauftritt vorstellen zu können.

Unter der bekannten Adresse präsentiert sich die Webseite Ihrer RZSO Sarganserland, nach wochenlanger technischer, optischer und vor allem inhaltlicher Überarbeitung, nun grundlegend modernisiert und erneuert. Neben einem modernen Design stand vor allem die Anpassung der Inhalte an die Bedürfnisse unserer Zielgruppen im Fokus der Neugestaltung.

Wie gewohnt werden wir Sie auch auf unserer neuen Blogseite regelmässig über Neuigkeiten, den Zivilschutz, und Veranstaltungen betreffend, auf dem Laufenden halten.

Wir wünschen Ihnen nun viel Spass beim Entdecken unserer Webseite. Selbstverständlich freuen wir uns über Ihr Feedback und sind für Anregungen und Anmerkungen genauso dankbar wie für Lob oder Kritik. Benutzen Sie hierfür doch einfach unser Kontaktformular.