Verhalten bei einem Ereignis
Jedes Ereignis führt zu einer sehr hohen Anspannung, weil Minuten über Leben oder Tod entscheiden können.
Das Verhalten und Eingreifen der Ersthelfer/innen ist oft entscheidend:
- Gefahrenstelle absichern
- Alarmieren
- Verunfallte aus dem Gefahrenbereicht bringen, dabei den eigenen Schutz nicht vergessen
- Erste Hilfe leisten
- Einsatzkräfte einweisen
Notrufnummern
Ersteinsatzmittel, auch Blaulichtorganisationen genannt, können rund um die Uhr über die Notrufnummern alarmiert werden und sind jederzeit einsatzbereit.
Sanität | 144 |
Polizei | 117 |
Feuerwehr | 118 |
Rega | 1414 |
Tox Info | 145 |
EU-Notruf | 112 |
Aufgebot und Einsatz des Zivilschutzes
Je nach Ereignis und den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln erfolgt das Aufgebot des Zivilschutz über die Einsatzzentrale der Kantonspolizei oder über das Zivilschutzkommando.
Dies kann mittels Telefon, Funk, Pager, SMS, E-Mail usw. geschehen. Wenn genügend Zeit vorhanden ist, kann auch per Post aufgeboten werden.
Diese Phase wird stark durch den Auftrag und die Alamierungsmittel beeinflusst.
Notfalltreffpunkte
Notfalltreffpunkte sind polyvalent einsetzbare Erstanlaufstellen für die betroffene Bevölkerung im Ereignisfall. Im Evakuierungsfall kann sich bei den Notfalltreffpunkten jener Teil der Bevölkerung einfinden, der sich nicht eigenständig aus der Gefahrenzone begeben kann.
Die Notfalltreffpunkte könnnen aber auch dann zum Einsatz kommen, wenn keine Evakuierung notwendig ist. So dienen sie etwa als Ort des Informationsaustausches der Behörden mit der Bevölkerung, wenn Kommunikationsmittel nicht mehr funktionieren.
Zusätzlich können Notfalltreffpunkte in einer Notsituation auch als Abgabestelle für Tinkwasser oder zur Deckung anderer Grundbedürfnisse genutzt werden.