Die Schutzräume sind für den Schutz der Bevölkerung im Fall eines bewaffneten Konflikts, insbesondere mit Massenvernichtungswaffen, konzipiert worden. Sie gewähren einen Basisschutz gegen ein breites Spektrum direkter und indirekter Waffeneinwirkung.
Darüber hinaus können die Schutzräume auch bei Katastrophen und in Notlagen, z.B. im Fall erhöhter Radioaktivität, eines Erdbebens oder akuter Lawinengefahr, als Notunterkünfte genutzt werden.
Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Sämtliche Schutzräume werden alle zehn Jahre auf deren sachgemässen Unterhalt und Betriebsbereitschaft überprüft. Kontrolliert werden die Schutzraumabschlüsse sowie die technischen und sonstigen Einrichtungen.
Inbetriebnahme des Schutzraumes bei überraschender Gefahr
Wenn bei überraschender Gefahr die Bevölkerung über Radio aufgefordert wird, im Schutzraum (der normalerweise als Keller genutzt wird) Zuflucht zu suchen, sind folgende Massnahmen zu treffen:
- Ständig Radio hören (SRF1 oder Lokalradio) Verhaltensanweisungen, die über Radio verbreitet werden, befolgen.
- Platz schaffen, Leicht entfernbare Gegenstände ausserhalb des Schutzraums lagern.
- Weitere Massnahmen
- Panzerdeckel schliessen
- Haustiere im Raum neben Schutzraum unterbringen
- Überprüfen, ob alle anwesenden Hausbewohner im Schutzraum sind
- Nur sofern über Radio angeordnet: Panzertüre schliessen und Ventilationsaggregat gem. Bedienungsanleitung in Betrieb nehmen
- Bei Bedarf kann die dem Schutzraum nächstgelegene Toilette aufgesucht werden
Hinweise:
Geeigneten Standort mit günstigem Radioempfang im Schutzraum (Nähe Panzertüre oder Ventilationsaggregat) ermitteln. Unter Umständen kann der Empfang nur ausserhalb des Schutzraums sichergestellt werden.
Zugang zum Schutzraum freihalten. Auf Bedienbarkeit von Panzertüre, Panzerdeckel und Ventilationsaggregat achten.