Die Arbeitskleidung ist Ausdruck der Zugehörigkeit. Wer die Arbeitskleidung trägt, repräsentiert den Zivilschutz und ist deshalb zu korrektem Auftreten und Verhalten verpflichtet. Eine korrekte Tenu Ordnung ist wichtig.
Alle Angehörigen eines Verbandes am gleichen Standort tragen zur gleichen Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Tenü soweit dies ihre gefasste Ausrüstung oder die ausführende Tätigkeit ermöglicht.
Wo immer möglich soll den Angehörigen des Zivilschutzes genügend Freiraum zur individuellen Wahl von Unterbekleidung und Kälteschutz eingeräumt werden.
Das Tragen von privaten Bekleidungsstücken ist nur mit Bewilligung des Kommandanten erlaubt.
Das korrekte Tragen wird in der Weisungen über das Tragen der Bekleidung im Zivilschutz beschrieben.