Die Zuweisungsplanung (ZUPLA) dient als Grundlage für einen vorsorglich angeordneten Schutzraumbezug. Bei der ZUPLA wird die ständige Wohnbevölkerung Schutzräumen zugewiesen. Das heisst für jede Einwohnerin und jeden Einwohner wird in der Nähe der Wohnadresse ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt.
Wo ist mein Schutzplatz?
Als Grundsatz gilt: Wer über einen vollwertigen Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. In der Regel gelten Schutzräume als vollwertig, wenn sie gemäss den Technischen Weisungen für private Schutzräume (TWP 1966) erstellt worden sind (ab ca. 1966). Für Personen, die über keinen Schutzraum im Wohnhaus verfügen, kann die Zuweisung bei jeder Überarbeitung ändern. Da der administrative Aufwand für die jeweiligen Mitteilungen enorm wäre, wird auf die Bekanntgabe verzichtet.
Gem. Art 5 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz
Die politische Gemeinde:
a) Informiert die Bevölkerung über die Zuweisung zu den Schutzräumen
b) …
c) sichert die Erstellung der Betriebsbereitschaft der Alarmierungsmittel sowie Empfang und Verbreitung der Alarmierungsaufträge.