Vorankündigung für ein eventuelles Notaufgebot
Die Schutzdienstpflichtigen können für Einsätze aufgeboten werden
Auf Bundesebene bietet der Bundesrat in folgenden Situationen auf:
- bei Katastrophen und in Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen
- bei Katastrophen und in Notlagen im grenznahen Ausland
- im Falle bewaffneter Konflikte
Die Kantone regeln das Verfahren für Aufgebote zu folgenden Einsätzen:
- bei Katastrophen und in Notlagen, die das Kantonsgebiet, andere Kantone oder das grenznahe Ausland betreffen
- für Instandstellungsarbeiten (grundsätzlich höchstens 21 Tage pro Jahr)
Für das Sarganserland haben die Gemeindepräsidenten zusammen mit dem Regionalen Führungsstab beschlossen alle Elemente des Zivilschutzes in den Alarmzustand zu versetzen.
Die RZSO Sarganserland befindet sich somit in Alarmbereitschaft. Dies bedeutet, dass Sie als Angehöriger des Zivilschutzes über die Alarmierung der KNZ (Kantonale Notrufzentrale) aufgeboten werden können.
Sie erhalten diesen Brief, weil Sie bei der Alarmierung aufgeschaltet sind, was für Sie bedeuten kann, dass Sie in absehbarer Zeit einrücken müssen.
Folgendes Vorgehen gilt zu beachten:
- Informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber, dass Sie in Alarmbereitschaft sind
- Wenn die Alarmierung ausgelöst wird sehen Sie auf dem Display folgende Nummer: +41 848 325 276. Ist dies der Fall => Abnehmen und zuhören
- Ein Band wird Ihnen alle nötigen Informationen angeben, welche Sie dann unverzüglich zu befolgen haben
Für weitere Fragen wählen Sie bitte die Rufnummer 081 723 89 40 an.
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