Schutzraum

Schutzräume für die Bevölkerung

In der Schweiz gilt der Grundsatz «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz». Dieses Ziel aus den 1960er Jahren ist heute nahezu erreicht. In etwa 370’000 privaten und öffentlichen Schutzräumen sind grundsätzlich für die ganze Bevölkerung Schutzplätze vorhanden, wobei kantonale Unterschiede und örtliche Lücken bestehen.

Innenstädte und Randregionen verfügen teilweise noch nicht über genügend Schutzplätze. Auch Gebiete mit wachsender Bevölkerung benötigen mehr Schutzplätze.

Zufluchtsort in einem bewaffneten Konflikt

Die Schutzräume wurden als Zufluchtsort für die Bevölkerung bei einem bewaffneten Konflikt konzipiert, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte dienen. Sie gewähren einen Basisschutz gegen ein breites Spektrum direkter und indirekter Waffeneinwirkungen. Schutzräume mit Betonhülle und Belüftung bieten der Bevölkerung in vielen Bedrohungslagen eine grosse Überlebenschance.

Schutzraumbaupflicht

Dank der Schutzraumbaupflicht können die Kantone noch vorhandene Lücken schliessen und der Zunahme der Bevölkerung Rechnung tragen: Wenn in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden sind, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer beim Bau von Wohnhäusern einen Schutzraum erstellen, ausrüsten und unterhalten. Wird kein Schutzraum erstellt (etwa aus technischen Gründen oder weil bereits genügend Schutzplätze bestehen), ist ein Ersatzbeitrag in der Höhe von 1400 CHF pro Schutzplatz zu entrichten. In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen. Zur Finanzierung dieser Schutzräume können die Ersatzbeiträge verwendet werden. Die Ersatzbeiträge dienen auch der Erneuerung (Werterhalt) von öffentlichen und privaten Schutzräumen

Aufbau eines Schutzraums

Das Prinzip und die Anforderungen sind bei allen Schutzräumen gleich, sie sind weitgehend normiert, standardisiert und mit geprüften Komponenten gebaut. Schutzräume sind zweckmässig konstruiert und ausgerüstet, um Kosten, Platzbedarf und Unterhaltsaufwand niedrig zu halten. Im Zentrum steht die Schutzwirkung:

  • Der Schutzraum verdankt seine mechanische Widerstandsfähigkeit der Schutzraumhülle (Boden, Wände, Decke). Sie ist aus Stahlbeton erstellt. Öffnungen werden mit Panzertüren und Panzerdeckeln verschlossen, die ebenfalls aus Stahlbeton bestehen.
  • Der Schutzraum verfügt über einen Notausstieg oder eine Fluchtröhre. Somit kann er auch verlassen werden, wenn der Eingang nicht mehr benutzbar ist (etwa bei einem Gebäudeeinsturz).
  • Um die Zufuhr frischer Luft zu gewährleisten, ist der Schutzraum mit einem Belüftungssystem ausgestattet. Dieses umfasst die Luftfassung, das Explosionsschutzventil und den Vorfilter, das Ventilationsaggregat (Belüftungsgerät) und den Gasfilter sowie das Überdruck- und Explosionsschutzventil – bei grösseren Schutzräumen mehrfach.
  • Im Vergleich zu Kleinstschutzräumen verfügen grössere Schutzräume über eine Schleuse. Diese stellt bei laufender Belüftung sicher, dass beim Betreten und Verlassen keine (allenfalls verseuchte) Aussenluft in den Schutzraum dringt.
  • Grosse Schutzräume weisen einen erweiterten Ausbau aus, etwa mit Küche und Wasserversorgung.
Private Nutzung im Alltag

Schutzräume können im Alltag beispielsweise als Lager, Keller, Bastel- und Spielraum, Vereinslokal oder Archiv genutzt werden. Um die Schutzfunktion zu gewährleisten, dürfen keine Veränderungen an der Schutzraumhülle, den Abschlüssen sowie den technischen Einrichtungen vorgenommen werden. Projekte für bauliche Anpassungen und Veränderungen an der Struktur und an den technischen Schutzbausystemen sind von den zuständigen Behörden zu bewilligen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: BABS – Schutzräume für die Bevölkerung